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   OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03   

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OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03 (https://dejure.org/2003,11072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 (https://dejure.org/2003,11072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 2003 - 10 LA 30/03 (https://dejure.org/2003,11072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abschiebung; Ghana; HIV-Infektion

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs 6 S 1 AuslG; § 53 Abs 6 S 2 AuslG; § 54 AuslG
    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Aids; Aufenthalt; Ausländer; Behandelbarkeit; Erkrankung; extreme Gefahrenlage; Gesundheitszustand; Ghana; Hindernis; HIV; HIV-Infektion; Krankheit; Versorgungsstandard

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6
    Ghana, HIV/Aids, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Gefahrenbegriff, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuAS 2003, 126
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Trotz bestehender konkreter erheblicher Gefahr ist danach die Anwendbarkeit des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Verfahren eines einzelnen Ausländers "gesperrt", wenn dieselbe Gefahr zugleich einer Vielzahl weiterer Personen im Abschiebezielstaat droht (BVerwG, Urt. v. 8.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, InfAuslR 1999, 266 f. m.w.N.).

    Nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2, § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, a.a.O., S. 267 m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2002 - 9a K 1157/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Diese Einschätzung wird gestützt durch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2002, der von einer HIV-Infektionsrate von ca. 4,6 % der Erwachsenen ausgeht, sowie durch Entscheidungen unter anderem der Verwaltungsgerichte Köln (Urt. v. 4.3.2002 - 14 K 1100/00.A -) und Würzburg (Urt. v. 3.5.2001 - W 1 K 98.30876 -) zu Ghana (ebenso für andere afrikanische Staaten wie Angola, Kamerun und Togo Urteile der Verwaltungsgerichte Dresden v. 28.5.2002 - A 12 K 31312/99 -, Gelsenkirchen v. 25.11.2002 - 9a K 1157/00.A - und Schwerin v. 16.4.2002 - 11 A 2343/96 As -).

    Eine extreme Gefahrenlage ist aber auch für das fortgeschrittene Stadium 2 (B 2 und B 3) der HIV-Infektion angenommen worden (VG Dresden, Urt. v. 28.5.2002 - A 12 K 31312/99 - und VG Gelsenkirchen, Urt. v. 25.11.2002 - 9a K 1157/00.A -), wenn der Ausländer bei Rückkehr nach Angola beziehungsweise Kamerun die Kosten für die erforderliche antiretrovirale Kombinationstherapie nicht aufbringen kann, was dazu führen würde, dass er an lebensgefährlichen Begleitinfektionen erkrankt und verstirbt.

  • VG Schwerin, 16.04.2002 - 11 A 2343/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Diese Einschätzung wird gestützt durch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2002, der von einer HIV-Infektionsrate von ca. 4,6 % der Erwachsenen ausgeht, sowie durch Entscheidungen unter anderem der Verwaltungsgerichte Köln (Urt. v. 4.3.2002 - 14 K 1100/00.A -) und Würzburg (Urt. v. 3.5.2001 - W 1 K 98.30876 -) zu Ghana (ebenso für andere afrikanische Staaten wie Angola, Kamerun und Togo Urteile der Verwaltungsgerichte Dresden v. 28.5.2002 - A 12 K 31312/99 -, Gelsenkirchen v. 25.11.2002 - 9a K 1157/00.A - und Schwerin v. 16.4.2002 - 11 A 2343/96 As -).

    Dagegen werden die strengen Voraussetzungen für die ausnahmsweise Gewährung von Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 AuslG als nicht erfüllt angesehen, wenn sich die HIV-Infektion nach der CDC-Klassifikation im Stadium 1 (A 2) befindet, also nach Einschätzung des behandelnden Arztes bei Abbruch der Behandlung noch ca. fünf bis sieben Jahre vergehen würden, bevor es zu AIDS-assoziierten beziehungsweise AIDS-definierenden Erkrankungen kommen würde (VG Schwerin, Urt. v. 16.4.2002 - 11 A 2343/96 As -).

  • VG Dresden, 28.05.2002 - A 12 K 31312/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Diese Einschätzung wird gestützt durch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2002, der von einer HIV-Infektionsrate von ca. 4,6 % der Erwachsenen ausgeht, sowie durch Entscheidungen unter anderem der Verwaltungsgerichte Köln (Urt. v. 4.3.2002 - 14 K 1100/00.A -) und Würzburg (Urt. v. 3.5.2001 - W 1 K 98.30876 -) zu Ghana (ebenso für andere afrikanische Staaten wie Angola, Kamerun und Togo Urteile der Verwaltungsgerichte Dresden v. 28.5.2002 - A 12 K 31312/99 -, Gelsenkirchen v. 25.11.2002 - 9a K 1157/00.A - und Schwerin v. 16.4.2002 - 11 A 2343/96 As -).

    Eine extreme Gefahrenlage ist aber auch für das fortgeschrittene Stadium 2 (B 2 und B 3) der HIV-Infektion angenommen worden (VG Dresden, Urt. v. 28.5.2002 - A 12 K 31312/99 - und VG Gelsenkirchen, Urt. v. 25.11.2002 - 9a K 1157/00.A -), wenn der Ausländer bei Rückkehr nach Angola beziehungsweise Kamerun die Kosten für die erforderliche antiretrovirale Kombinationstherapie nicht aufbringen kann, was dazu führen würde, dass er an lebensgefährlichen Begleitinfektionen erkrankt und verstirbt.

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - BVerwG 1 C 1.02 -, UA S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.4.1998 - 9 C 13/97 -, NVwZ 1998, 973, 974) räumt ein, dass es allgemeinkundig sei, dass die Immunschwäche AIDS eine zumal in Afrika verbreitete Krankheit sei und die Zahl der HIV-Infizierten dort besonders groß sei.
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Sie besteht beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (BVerwG, Beschl. v. 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -, InfAuslR 1999, 265).
  • OVG Hamburg, 13.10.2000 - 3 BS 369/99

    Erwägung einer extremen Gefahrenlage im Fall einer HIV-Infektion im Stadium 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Eine extreme Gefahrenlage wird im Fall einer HIV-Infektion im Allgemeinen erst in deren Stadium 3 (AIDS) nach der CDC-Klassifikation erwogen (so OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.2000 - 3 Bs 369/99 -, InfAuslR 2001, 132, 133 für den Fall einer lebensbedrohlichen Lage im Falle der Abschiebung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1996 - 3 A 3990/95

    Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Rechtsfrage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Denn das Urteil erweist sich analog § 144 Abs. 4 VwGO aus anderen Gründen als richtig (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.11.1996 - 3 A 3990/95 -).
  • VG Würzburg, 03.05.2001 - W 1 K 98.30876
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 10 LA 30/03
    Diese Einschätzung wird gestützt durch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2002, der von einer HIV-Infektionsrate von ca. 4,6 % der Erwachsenen ausgeht, sowie durch Entscheidungen unter anderem der Verwaltungsgerichte Köln (Urt. v. 4.3.2002 - 14 K 1100/00.A -) und Würzburg (Urt. v. 3.5.2001 - W 1 K 98.30876 -) zu Ghana (ebenso für andere afrikanische Staaten wie Angola, Kamerun und Togo Urteile der Verwaltungsgerichte Dresden v. 28.5.2002 - A 12 K 31312/99 -, Gelsenkirchen v. 25.11.2002 - 9a K 1157/00.A - und Schwerin v. 16.4.2002 - 11 A 2343/96 As -).
  • VG Köln, 04.03.2002 - 14 K 1100/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 8 A 59/04

    Türkei, Kurden, Krankheit, Psychische Erkrankung, Cerebrales Anfallsleiden,

    zu § 53 Abs. 6 AuslG: BVerwG, Urteile vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383, vom 18.3.1998 - 9 C 36.97 -, juris, vom 27.4.1998 - 9 C 13.97 -, NVwZ 1998, 973 (zu Aids in der Demokratischen Republik Kongo), und vom 29.7.1999 - 9 C 2.99 -, juris (zu Diabetes mellitus im Kosovo); eine allgemeine Gefahr bejaht Nds. OVG, Urteil vom 20.3.2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126 (zu HIV-Infektion in Ghana).
  • VG Braunschweig, 30.06.2003 - 8 A 43/02

    Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6

    Zum anderen kann diese Gefahr aber auch darauf beruhen, dass die erforderliche Behandlung im Heimatland zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer aber individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002 - BVerwG 1 B 59.02 - und Urteil vom 29.10.2002 - BVerwG 1 C 1.02 - Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126 ff. [126]).

    Das ist dann der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass ihm im Falle seiner Abschiebung dorthin landesweit und alsbald nach seiner Rückkehr der sichere Tod oder schwerste Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit drohten (BVerwG, Urteil vom 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, a.a.O., S. 668; Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, a.a.O., S. 127 f.).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 11 LB 121/04

    Abschiebungsschutz; Behandlungsmöglichkeit; Bevölkerungsgruppe; erhebliche

    10 LA 30/03 - AuAS 2003, 126; dazu dass ein aus finanziellen Gründen eingeschränkter Zugang zu einer Heilbehandlung eine allgemeine Gefahr darstellen kann BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002 - 1 B 59/02 , 1 PKH 10/02 -, Buchholz 402, 240, § 53 AuslG Nr. 60; VGH München, Beschl. v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 - juris; OVG Koblenz, Urt. v. 15.07.2003 - 10 A 10168/03 - NVwZ - Beil. I 2/2004, S. 11).
  • VG Karlsruhe, 08.08.2006 - A 8 K 10097/05

    Kein Schutz vor Abschiebung nach Kamerun bei HIV-Infektion im Frühstadium.

    Im Zusammenhang mit dem Prognoseergebnis weist das Gericht des weiteren auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin, in der für den Erfolg einer auf Verletzung des Art. 3 EMRK gestützten Rüge maßgeblich darauf abgestellt wird, ob die HIV-Infektion im konkreten Falle bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat (vgl. Entscheidung vom 15.02.2000, InfAuslR 2000, 421 mit Hinweisen der Bearbeiterin auf weitere einschlägige Entscheidungen des Gerichtshofs; vgl. ferner: OVG Lüneburg, Beschl.v. 20.03.2003, AuAS 2003, 126, das für das Stadium A II eine extreme Gefahrenlage und zugleich die Unmittelbarkeit der Rechtsgutsverletzung bei Abschiebung verneint.
  • VG Osnabrück, 12.04.2021 - 7 A 21/20

    Simbabwe: kein Abschiebungsverbot wegen HIV-Infektion im Stadium 1

    Dagegen werden die strengen Voraussetzungen für die ausnahmsweise Gewährung von Abschiebungsschutz als nicht erfüllt angesehen, wenn sich die HIV-Infektion nach der CDC-Klassifikation im Stadium 1 befindet, also bei Abbruch der Behandlung noch einige Jahre vergehen würden, bevor es zu AIDS-assoziierten beziehungsweise AIDS-definierenden Erkrankungen kommen würde (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. März 2003 - 10 LA 30/03 - Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 16. April 2002 - 11 A 2343/96 As -, jeweils zit. nach juris).
  • VG Oldenburg, 12.09.2013 - 3 A 44/11
    v o m 20. März 2 0 0 3 - 10 LA 30/03 -, juris, R n .
  • VG Hamburg, 17.10.2012 - 4 A 88/12

    Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis: Erkrankung eines Guineers an Hepatitis

    Denn es ist nach der einschlägigen Rechtsprechung der Tatsachengerichte davon auszugehen, dass die strengen Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG in aller Regel (noch) nicht gegeben sind, wenn sich im Falle eines Ausländers, dem die Abschiebung in sein afrikanisches Herkunftsland angedroht worden ist, die Hepatitis B-Infektion erst in einem Stadium befindet, in dem keine medikamentöse Behandlung erfolgt und also noch einige Jahre oder aber Jahrzehnte (vgl. www.deutsche-leberstiftung.de/.../Faltblatt-Patient-HBV-DT-0109-N ...) vergehen können, bevor es zu einer Erkrankung der Leber kommt (vgl. insoweit zur Erkrankung an AIDS - jeweils m. w. N. - Nds. OVG, Beschluss vom 20. März 2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126 ff., juris; VG Augsburg, Urteile vom 28. Juni 2004 - Au 7 K 04.30362 -, juris, vom 17. Dezember 2004 - Au 1 K 03.30324 -, juris, vom 20. Juli 2005 - Au 1 K 05.30064 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 16. August 2005 - A 2 K 11517/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2007 - 11 A 1818/05

    Guinea, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensrecht, Verfahrensmangel,

    vgl. etwa - jeweils m. w. N. - Nds. OVG, Beschluss vom 20. März 2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126 ff. = Langtext in juris (Rdnr. 12); VG Augsburg, Urteile vom 28. Juni 2004 - Au 7 K 04.30362 -, Langtext in juris (Rdnr. 25), vom 17. Dezember 2004 - Au 1 K 03.30324 -, Langtext in juris (Rdnr. 27), vom 20. Juli 2005 - Au 1 K 05.30064 -, Langtext in juris (Rdnr. 24); VG Freiburg, Urteil vom 16. August 2005 - A 2 K 11517/04 -, Orientierungssätze in juris (Orientierungssatz 8).
  • VG Düsseldorf, 18.02.2005 - 13 K 2737/00

    'Côte d''Ivoire, HIV/Aids, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage, Medizinische

    Ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 2003 - 10 LA 30/03 - Juris.
  • VG Karlsruhe, 18.06.2003 - A 9 K 10232/03

    Togo: Krankheit - Aids - kein Abschiebungshindernis

    Daraus lässt sich der erforderliche unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen einem - unterstellten - Abbruch der antiretroviralen Therapie und den vom Kläger befürchteten gravierenden Gesundheitsschäden - insbesondere dem Auftreten AIDS - definierender Erkrankungen im Sinne der Kategorie C der CDC-Klassifikation - nicht entnehmen (zur Verneinung einer extremen Gefahrenlage bei Vorliegen einer HIV-Infektion im Stadium A 2 vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.03.2003 - 10 LA 30/03 -, AuAS 2003, 126).
  • VG Hannover, 03.01.2005 - 4 A 3789/04

    Togo, HIV/AIDS, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • VG Osnabrück, 20.08.2019 - 3 A 402/17

    Abschiebungsverbot; Asyl; Asyl: Homosexualität; Behandelbarkeit; HIV-Infektion;

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